Hebesätze, Steuern und Gebühren der Gemeinde Riedering
Hebesätze:
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 300 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Steuern:
Hundesteuer
- 41,00 Euro für jeden 1. Hund,
- 62,00 Euro für jeden 2. Hund und weitere
- 20,00 Euro bei Ermäßigungstatbestand
Gebühren:
Wassergebühren
- 0,87 Euro pro cbm Wasserverbrauch (Netto)
- 78,00 Euro Zählergrundgebühr pro Jahr (Netto)
Kanalgebühren
- 1,39 Euro pro cbm Schmutzwasserkanal (nach Frischwasserverbrauch)
- 1,42 Euro pro cbm Schmutz- und Regenwasserkanal (nach Frischwasserverbrauch)
Müllgebühren
- 40-Liter-Tonne:
64,80 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
72,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- 80-Liter-Tonne:
103,20 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
116,40 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- 120-Liter-Tonne:
154,80 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
174,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- 240-Liter-Tonne:
309,60 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
348,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- Müllsäcke:
5,00 Euro pro Stück
Zu den Müllgebühren wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rosenheim verwiesen.
Beiträge:
Schmutzwasserkanalherstellungsbeitrag
Derzeit nach der Satzung vom 07.04.2009
- für ans Schmutzwasser anschließbare Grundstücke ein Geschoßflächenbeitrag von 18,42 Euro und für die Grundstücksfläche 0,72 Euro pro m²
- für an den Schmutz- und Regenwasserkanal anschließbare Grundstücke ein Geschoßflächenbeitrag von 18,42 Euro pro m² und für die Grundstücksfläche von 01,54 Euro pro m²
Wasserversorgungs-Herstellungsbeitrag
Derzeit nach der Satzung vom 20.12.2012
- für die Grundstückfläche von 1,50 Euro pro m²
- für die Geschoßfläche von 9,80 Euro pro m²
