Empfehlungen für den Sterbefall
Tritt der Tod in einer Riederinger Wohnung ein, so ist sofort ein in Riedering zugelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod in einem Krankenhaus oder in einem Heim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Für die Versorgung der Leiche muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt.
In der Gemeinde Riedering haben wir keine Bestattungsinstitute.
Bestattungsfirmen können Sie den amtlichen Adress- und Telefonbüchern, dem Internet usw. entnehmen.
Die Wahl eines Bestattungsinstitutes ist ausschließlich Sache der Hinterbliebenen.
Anzeige des Sterbefalles und Urkundenvorlage
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am Werktag, der auf den Todestag folgt, zu Beurkundung angezeigt werden; Todesfälle im Gemeindebereich von Riedering beim Standesamt Riedering. Die Anzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Wer muß anzeigen
Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist zunächst das Familienoberhaupt verpflichtet. Wurde ein Bestatter dazu beauftragt, erledigt dieser die Anzeigeformalitäten. In Heimen und Kliniken sind die Betreiber zuständig.
Notwendige Unterlagen
Dem Standesamt müssen Sie bzw. der beauftragte Bestatter folgende Unterlagen und Urkunden, möglichst im Original, vorlegen:
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Ledige - Geburtskunde
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Verheiratete - Heiratsurkunde oder begl. Ablichtung vom Eheregister
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Geschiedene - Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil, oder begl. Ablichtung vom Eheregister mit Scheidungsvermerk
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Lebenspartnerschaftsurkunde
- ggf. Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
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Reisepass/Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
Gebühren
Wir stellen für Rentenzwecke eine gebührenfreie Sterbeurkunde aus.
Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig
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erste Urkunde 10.-- Euro
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jede weitere Urkunde 10,-- Euro
Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung
Jeder Sterbefall ist unverzüglich, während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen am Morgen des nächsten Arbeitstages bei der Friedhofsverwaltung zur Bestattung bzw. Überführung anzumelden. Bei Beerdigungen in kirchlichen Friedhöfen ist auch der entsprechende Friedhofsträger zu verständigen. Wird ein Bestatter beauftragt, erfüllt dieser die Anmeldepflicht, soweit der Bestattervertrag dies vorsieht.
Fragen zu allgemeinen Friedhofsangelegenheiten und Grablage verstorbener Personen kann Ihnen in den Pfarrämtern Riedering und Söllhuben oder bei der Gemeinde Riedering erteilt werden.
Nachlassgericht
Fragen zur Ermittlung von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffend, kann Ihnen das
Nachlassgericht
Bismarckstr. 1
3022 Rosenheim
Telefon 08031/8074360
beantworten.
