Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Themenlogo - die Gemeinde informiert

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

 

Die Antragstellung für die Entlastung ist ab dem 15.05.2023 über die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales möglich. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen (FAQs, Hotline, Beispielrechner, usw.) zu dem Thema.