Steuern, Beiträge und Gebühren

(Stand Januar 2023)

Steuern:

Grundsteuer A 

Hebesatz: 330 v. H.

 

Grundsteuer B

Hebesatz: 330 v. H.

 

Gewerbesteuer

Hebesatz: 350 v. H.

 

Hundesteuer

  • 41,00 Euro für jeden 1. Hund,
  • 62,00 Euro für jeden weiteren Hund
  • 20,00 Euro bei Ermäßigungstatbestand

 

Beiträge:

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld und der zu diesem Zeitpunkt gültigen Satzung. Die aktuellsten Werte sind:

 

Schmutzwasserkanalherstellungsbeitrag (Satzung vom 25.07.2018)

  • für ans Schmutzwasser anschließbare Grundstücke ein Geschoßflächenbeitrag von 18,93 Euro pro m²
  • für an den Schmutz- und Regenwasserkanal anschließbare Grundstücke ein Geschoßflächenbeitrag von 18,93 Euro pro m² und für die Grundstücksfläche von 01,17 Euro pro m²

 

Wasserversorgungs-Herstellungsbeitrag (Satzung vom 18.05.2021)

jeweils zzgl. 7 % MwSt.

  • für die Grundstückfläche von 1,59 Euro pro m²
  • für die Geschoßfläche von 10,40 Euro pro m²

 

Gebühren:

Wassergebühren

jeweils zzgl. 7% MwSt.

  • Verbrauchsgebühr: 1,61 Euro pro m³ Wasserverbrauch
  • Grundgebühr: 110,00 EUR pro Jahr für Zähler bis 4 m³/h Dauerdurchfluss bzw. bis 2,5 m³/h Nenndurchfluss (übrige Grundgebühren siehe BGS/WAS)

 

Kanalgebühren

  • 3,24 Euro pro m³ Schmutzwasserkanal (nach Frischwasserverbrauch)
  • 3,48 Euro pro m³ Schmutz- und Regenwasserkanal (nach Frischwasserverbrauch)

 

Müllgebühren

  • 40-Liter-Tonne:

64,80 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag

72,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag

 

  • 80-Liter-Tonne:

103,20 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag

116,40 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag

 

  • 120-Liter-Tonne:

154,80 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag

174,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag

  • 240-Liter-Tonne:

309,60 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag

348,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag

  • Müllsäcke:

5,00 Euro pro Stück

 

Zu den Müllgebühren wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rosenheim verwiesen.