Steuern:
Grundsteuer A
Hebesatz: 330 v. H.
Grundsteuer B
Hebesatz: 330 v. H.
Gewerbesteuer
Hebesatz: 350 v. H.
Hundesteuer
- 41,00 Euro für jeden 1. Hund,
- 62,00 Euro für jeden weiteren Hund
- 20,00 Euro bei Ermäßigungstatbestand
Beiträge:
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld und der zu diesem Zeitpunkt gültigen Satzung. Die aktuellsten Werte sind:
Schmutzwasserkanalherstellungsbeitrag (Satzung vom 25.07.2018)
- für ans Schmutzwasser anschließbare Grundstücke ein Geschoßflächenbeitrag von 18,93 Euro pro m²
- für an den Schmutz- und Regenwasserkanal anschließbare Grundstücke ein Geschoßflächenbeitrag von 18,93 Euro pro m² und für die Grundstücksfläche von 1,17 Euro pro m²
Wasserversorgungs-Herstellungsbeitrag (Satzung vom 18.05.2021)
jeweils zzgl. 7 % MwSt.
- für die Grundstückfläche von 1,59 Euro pro m²
- für die Geschoßfläche von 10,40 Euro pro m²
Gebühren:
Wassergebühren
jeweils zzgl. 7% MwSt.
- Verbrauchsgebühr: 1,61 Euro pro m³ Wasserverbrauch
- Grundgebühr: 110,00 EUR pro Jahr für Zähler bis 4 m³/h Dauerdurchfluss bzw. bis 2,5 m³/h Nenndurchfluss (übrige Grundgebühren siehe BGS/WAS)
Kanalgebühren
- 3,24 Euro pro m³ Schmutzwasserkanal (nach Frischwasserverbrauch)
- 3,48 Euro pro m³ Schmutz- und Regenwasserkanal (nach Frischwasserverbrauch)
Müllgebühren
- 40-Liter-Tonne:
64,80 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
72,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- 80-Liter-Tonne:
103,20 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
116,40 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- 120-Liter-Tonne:
154,80 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
174,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- 240-Liter-Tonne:
309,60 Euro pro Jahr mit Kompostabschlag
348,00 Euro pro Jahr ohne Kompostabschlag
- Müllsäcke:
5,00 Euro pro Stück
Zu den Müllgebühren wird auf die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rosenheim verwiesen.