Schöffen gesucht!

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„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So bestimmt es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung des Freistaates Bayern sieht vor, dass an der Rechtspflege Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken sollen.

 

Ihre Meinung vor Gericht zählt. Ihr gesunder Menschenverstand ist gesucht und Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Als Schöffin oder Schöffe leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung.

 

Als Schöffe oder Schöffin üben Sie somit einen Teil der Staatsgewalt aus. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserem demokratischen Rechtsstaat. Sie kommen bei den Strafkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz und wirken dort dabei mit, wenn Mitbürgerinnen oder Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie tragen Mitverantwortung dafür, ob jemand wegen einer Straftat etwa zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird. Am Ende des Prozesses urteilen also Sie, gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter, über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.

 

Schöffinnen und Schöffen sind also ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden.

 

Sollte Sie sich für eine Bewerbung als Schöffe oder Schöffin entscheiden, könnten Sie entweder beim Landgericht in Traunstein oder beim Amtsgericht in Rosenheim eingesetzt werden.

 

So geht‘s zum Schöffenamt

  • Laden Sie die untenstehenden Bewerbungsunterlagen herunter oder fordern Sie diese vom Bürgerbüro des Rathauses an.
  • Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebene Bewerbungsunterlagen bis Ende April an das Rathaus zurück oder geben Sie diese einfach bei uns ab.
  • Unter „Bekanntmachungen“ auf unserer Homepage sowie an den Anschlagtafeln sehen Sie, ob Sie in Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufgenommen wurden. Der Gemeinderatsbeschluss darüber wird voraussichtlich in der Sitzung am 9. Mai gefasst.
  • Wenn Sie anschließend vom Wahlausschuss des Gerichtes zum Schöffen oder zur Schöffin gewählt worden sind, erhalten Sie eine Benachrichtigung per Post.

 

Die Verwaltung bittet daher alle Gemeindebürgerinnen und -bürger, die bereit sind, diese ebenso interessante wie verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, die Bewerbungsunterlagen bis Ende April im Bürgerbüro bei Frau Rinser (08036/9064-24; rinser@riedering.de) oder bei Herrn Ruhstorfer (08036/9064-23; ruhstorfer@riedering.de) abzugeben oder uns zuzusenden.

Auch für alle offenen Fragen in Zusammenhang mit der Ausübung dieses Ehrenamtes stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

 

Weiterführend Informationen, z. B. zur Vereinbarkeit dieses Ehrenamts mit Beruf und Alltag, dem Erhalt einer Aufwandsentschädigung und vieles mehr erhalten Sie u. a. unter www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de

 

Untenstehend finden Sie das Bewerbungsformular zum Download.