Ab dem 01.11.2023 erfolgt nur noch die Einreichung von Anträgen auf Genehmigungsfreistellung, isolierte Befreiung und Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 BayBO in Papierform direkt bei der Gemeinde.
Alle anderen Anträge sind beim Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform (1-fach) einzureichen.
Alle weiteren Informationen des Landratsamtes Rosenheim finden Sie hier.